Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2451
BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50 (https://dejure.org/1951,2451)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1951 - V ZR 106/50 (https://dejure.org/1951,2451)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1951 - V ZR 106/50 (https://dejure.org/1951,2451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,2451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381).

    Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.

  • RG, 19.09.1910 - VI 403/09

    Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.
  • RG, 28.02.1903 - V 426/02

    Auftrag zu Grunderwerb.

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381).
  • RG, 30.09.1926 - IV 146/26

    Ist ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.
  • RG, 08.10.1917 - IV 124/17

    Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381).
  • RG, 28.04.1908 - VII 349/07

    Gläubigeranfechtung. Stempelpflicht.

    Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
    Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht