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BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381).Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.
- RG, 19.09.1910 - VI 403/09
Hat die geschiedene Ehefrau einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. gegen …
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete. - RG, 28.02.1903 - V 426/02
Auftrag zu Grunderwerb.
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381).
- RG, 30.09.1926 - IV 146/26
Ist ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt wegen Verstoßes gegen die guten …
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete. - RG, 08.10.1917 - IV 124/17
Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Zutreffend weist das Berufungsgericht gegenüber dem Vorbringen des Beklagten darauf hin, daß diese Vereinbarung nicht der Form des § 313 BGB bedurfte, weil die Verpflichtung des Beklagten zur Übereignung des ersteigerten Grundstücks auf den Kläger sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (RGZ 54, 75 [78]; 91, 69 [70]; 170, 328 [331]; OGH JR 49, 381). - RG, 28.04.1908 - VII 349/07
Gläubigeranfechtung. Stempelpflicht.
Auszug aus BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Nur wenn andere Tatsachen hinzu kämen, die das Rechtsgeschäft als sittenwidrig erscheinen ließen, käme Nichtigkeit nach § 138 BGB in Frage (RGZ 69, 143 [147]; 74, 224 [226]; 114, 338 [342]; 170, 328 [332]; OGH vom 2. Juni 1950 - II a ZS 172/49 - vgl. MDR 50, 528); solche Tatsachen hat aber der Beklagte nicht behauptete.